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Herbststürme auf der Damentoilette?

Wohl eher nicht. In der Nacht vom 08.11.2019 zum 09.11.2019 hat jemand auf der Gevenicher Kirmes während des Disco-Abends im Bürgerhaus Gevenich offensichtlich seine Kräfte unterschätzt und den Türgriff aus einer der Damentoiletten herausgerissen.

Leider hat der Verursacher oder die Verursacherin es versäumt, die Verantwortlichen des die Kirmes ausrichtenden Musikvereins Gevenich e. V. oder den Ortsbürgermeister hierüber zu informieren.

Der betreffenden Person wird nunmehr bis zum 22.11.2019 die Gelegenheit gegeben, sich beim Vorsitzenden des MV Gevenich e. V., Joachim Marquardt, oder bei dem Ortsbürgermeister der Gemeinde Gevenich, Walter Brauns, zu melden und den verursachten Schaden gütlich zu regulieren, eventuell unter Einbeziehung der persönlichen Privathaftpflichtversicherung.

Meldet sich der Verursacher oder die Verursacherin nicht bis zum Ablauf des 22.11.2019, wird Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Sobald der Name der in Frage stehenden Person bekannt wird, wird die Strafanzeige bei der Polizei entsprechend ergänzt.

Paragraph 303 StGB bedroht die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe. Bereits der Versuch ist strafbar.